Was bedeutet Physiotherapie?
- Verbesserung der Mobilität / Beweglichkeit
- Optimierung von Kraft & Koordination
- Förderung der Selbstheilungskräfte
- Schmerz-Management / Lernen mit Schmerzen umzugehen
- Rehabilitation / Wiedereingliederung im Alltag, Arbeitsprozess und Sport
Wird die Physiotherapie-Leistung von der Krankenkasse oder Unfallversicherung bezahlt?
Für die Abrechnung über Krankenkasse oder Unfallversicherung ist eine ärztliche Verordnung nötig. Diese ist für maximal neun Sitzungen gültig und die Therapie muss innerhalb von fünf Wochen nach deren Ausstellung begonnen werden.
Die Kosten deckt die Grundversicherung vollumfänglich (abzüglich der Franchise und des Selbstbehalts) ab. Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist in der Regel nicht möglich.
Für weitere Behandlungen braucht es eine Folgeverordnung des Arztes.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt zur Physiotherapie anmelden. Die Kosten werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt.
Was wird in der Physiotherapie behandelt?
Folgen einer plötzlichen oder ständigen Überbelastung, nach Unfällen oder Sportverletzungen, aufgrund von medizinischen oder rheumatologischen Erkrankungen oder nach chirurgischen oder orthopädischen Eingriffen werden behandelt, z.B.:
- Rückenbeschwerden
- Nackenschmerzen
- Gelenkbeschwerden (z.B. Knie, Hüfte, Schulter, etc.)
- Gesichtsschmerzen und Kieferbeschwerden
- Kopfschmerzen
- Neurologische Erkrankungen
- Einschränkungen in der Mobilität von Nervenstrukturen
- Muskuläre Triggerpunkte
- Narben
- Mobilitäts- und Durchblutungsprobleme von inneren Organen (kann sich auf auf den Bewegungsapparat auswirken)
- Haltungs- und Bewegungsschulung
- Abschwächung
- Gleichgewichts- und Gangsicherheitsprobleme
- Schmerzbewältigung
- Arbeits-, Sport- und Alltagsrehabilitation